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FAQ - Allgemeine Informationen
Hier erhalten Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen. Um die Antworten zu sehen, klicken Sie auf die entsprechende Frage im Drop-Down-Menü.
Was muss ich mitbringen?
Bitte denken Sie an alle wichtigen Behandlungsunterlagen:
Ihre Versicherungskarte
- Ihren Personalausweis
- eine Überweisung in die Ambulanz oder eine Einweisung für Ihren stationären Aufenthalt
- Röntgenbilder und weitere ärztliche Unterlagen, z.B. Arztbriefe, in welchen auf vorangegangene Bluttransfusionen, Unverträglichkeiten, Antikörper oder Stammzell-Transplantationen eingegangen wird
- Eventuelle Vorsorgevollmachten
- Sollten Sie einen Allergie-, Impf-, Röntgen- oder Mutterpass, einen Blutgruppen-, Notfall- oder Diabetikerausweis besitzen, bringen Sie diesen bitte ebenfalls mit.
Vergessen Sie auch nicht, Ihrem Arzt im Krankenhaus mitzuteilen, welche Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel Sie regelmäßig einnehmen. Darüber hinaus sollten Sie möglichst keine Wertgegenstände (Schmuck, Mobiltelefone) oder größere Bargeldsummen mit ins Krankenhaus nehmen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Wertgegenstände bei Angehörigen oder Freunden zu deponieren, können Sie diese gegen eine Empfangsbescheinigung in der Krankenhausverwaltung hinterlegen. Bitte bringen Sie Toilettenartikel (Seife, Zahnpflegeartikel, Kamm, Bürste, Rasierapparat...), Handtücher und Waschlappen, Taschentücher, warme Socken, Nachthemden oder Schlafanzüge, einen Bademantel oder Jogginganzug und Hausschuhe mit.
Wie erreiche ich das Elisabeth Krankenhaus?
Das Elisabeth Krankenhaus Recklinghausen ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:
- Der Bahnhof Recklinghausen-Süd liegt ganz in der Nähe. Sie erreichen uns von dort zu Fuß (etwa 10 bis 15 Gehminuten), mit dem Taxi oder dem Bus der Linie 210 (Haltestelle "Marienstraße", von dort noch etwa 5 Gehminuten).
- Ab Recklinghausen-Hauptbahnhof nehmen Sie den Bus der Linie SB20 (Haltestelle "Marienstraße", von dort noch etwa 5 Gehminuten).
Mit dem Auto:
- A42 Abfahrt Herne-Baukau, fahren Sie Richtung Recklinghausen, ab Recklinghausen ist das Krankenhaus ausgeschildert.
- A 2 Abfahrt Recklinghausen-Süd, fahren Sie Richtung Herne, das Krankenhaus ist ausgeschildert.
- A 43 Abfahrt Recklinghausen-Hochlarmark, das Krankenhaus ist ausgeschildert.
Mit dem Taxi:
- Adresse: Röntgenstraße 10, 45661 Recklinghausen (Nebeneingang)
- Den Haupteingang erreichen Sie über die Straße "Auf der Jungfernheide". Taxi-Fahrer können kostenlos auf unseren Parkplatz fahren und Sie so bis vor die Eingangstür an der Pforte bringen. Die Taxi-Fahrer wissen in der Regel Bescheid.
Sollten Sie bei Abreise Fragen rund um die Transportmöglichkeiten haben, wenden Sie sich an den Mitarbeiter an der Pforte am Haupteingang.
Was mache ich bei einem Notfall?
In einem Notfall benötigen Sie schnelle Hilfe. Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie deshalb den Notruf 112. Darüber hinaus ist unsere zentrale Notaufnahme rund um die Uhr geöffnet. Sie ist die erste Anlaufstelle für Patienten, die bei einem Unfall verletzt wurden oder akut erkrankt sind. Diese werden dort erstversorgt, untersucht und, falls nötig, zur weiteren stationären Behandlung eingewiesen. Sie finden unsere Notaufnahme im Erdgeschoss. Zugang erhalten Sie über unseren Glasgang. Nutzen Sie am besten den Haupteingang, gehen Sie geradeaus weiter in den Glasgang. Die Notaufnahme befindet sich hinter der zweiten Tür auf der linken Seite. Der Mitarbeiter an der Pforte am Hauptgang hilft Ihnen jederzeit weiter.
Was geschieht bei meiner Ankunft?
Anmeldung und Aufnahme:
Bei Ihrer Ankunft melden Sie sich bitte direkt in der Patientenaufnahme an. Sie finden die Aufnahme im Foyer hinter der Pforte.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Ihre Krankenkassenkarte, die Einweisung und soweit vorhanden Vorbefunde und andere wichtige Unterlagen (evtl. Röntgenbilder) mit. Bitte denken Sie auch ggf. an Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung und bringen nach Möglichkeit neben den Originalen auch Kopien für die Patientenunterlagen mit.
Zuzahlungspflicht:
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, rechnen wir direkt mit der für Sie zuständigen Kasse ab. Allerdings erwartet die Krankenkasse, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen. Diesen Anteil berechnen wir bei Ihrer Entlassung. Die Zuzahlungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte besteht jedoch nur für 14 Tage innerhalb eine Kalenderjahres.
Folgende Personengruppen sind von der Zuzahlungspflicht befreit:
- Patienten bis 18 Jahre
- Wöchnerinnen bis zum sechsten Tag nach der Entbindung
- Patienten für die ein berufsgenossenschaftliches Heilverfahren eingeleitet ist
- Patienten, die als Sozialhilfeempfänger nicht Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung sind
- Heilfürsorgeberechtigte
- Kriegsopferversehrte
- Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
Wahlleistungen:
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen tragen bei Kassenpatienten die Regelleistungen. Neben den regulären Krankenhausleistungen bieten wir mit unseren Wahlleistungen ein Komfort- und Servicepaket und ergänzen dadurch unsere medizinische und pflegerische Betreuung.
Informationen über die Zuzahlungsbeträge für die Wahlleistungen erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Patientenverwaltung persönlich oder telefonisch unter Tel. 02361 601-108.
Privat Versicherte:
Für den Fall, dass Sie privat versichert sind, stellen wir Ihnen unsere Leistungen nach der Entlassung in Rechnung oder rechnen direkt mit Ihrer Privatkasse ab. Nähere Einzelheiten erfahren Sie in den "Allgemeinen Vertragsbedingungen" (AVB) und im "Tarif für stationäre Leistungen" (Pflegekostentarif) in der jeweils geltenden Fassung. Sollten Sie Fragen zu Ihrer stationären Abrechnung haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Rechnungsabteilung.
Wie finde ich mich im Krankenhaus zurecht?
Zur Orientierung bekommen Sie bei Aufnahme eine Gebäudeübersicht mit den einzelnen Abteilungen und wichtigen Orten. Außerdem liegt der Plan gegenüber der Patientenverwaltung aus. Oder laden Sie sich den Plan hier herunter: Wegweiser
Sollte ich Wertgegenstände lieber zu Hause lassen?
Definitiv ja! Krankenzimmer sind leider häufig ein Ziel von Langfingern. Wir tun, was wir können, aber wir können Diebstähle nicht völlig verhindern. Am einfachsten ist es, wenn Sie erst gar nicht die Gelegenheit dazu geben. Nehmen Sie keine Wertgegenstände (keinen Schmuck!) und bitte nur wenig Geld mit. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Wertgegenstände gegen Quittung bei der Verwaltung zu hinterlegen.
Lassen Sie Ihr Portemonnaie nicht unbeaufsichtigt im Nachttisch liegen!
Es ist einfach vorzubeugen, aber ziemlich ärgerlich, wenn Ihnen ein liebgewordenes Stück oder Geld abhanden gekommen ist.
Darf mein Besuch Blumen mitbringen?
Selbstverständlich können Sie von Besuchern mitgebrachte Schnittblumen in Ihrem Patientenzimmer aufstellen. Gerne stellen wir Ihnen dafür die entsprechenden Vasen zur Verfügung. Sprechen Sie einfach das Pflegepersonal an. Auf der Intensivstation, der Stroke Unit und der Chest Pain Unit ist dies jedoch leider nicht möglich. Topfpflanzen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Darf ich rauchen und Alkohol konsumieren?
Aus Rücksicht auf Patienten und Besucher ist das Rauchen im gesamten Gebäude untersagt. Bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Raucherzone außerhalb des Gebäudes im Innenhof. Alkoholische Getränke sind ebenfalls untersagt.
Kann ich mir Bücher ausleihen?
Leider haben wir keine Leihbücherei mehr. Vor der Patientenverwaltung finden Sie jedoch eine kleine Auswahl an Büchern, die Sie zugunsten des Hospizes zum heiligen Franziskus erwerben können. Bitte zahlen Sie in der Patientenverwaltung oder an der Pforte.
Wie werde ich verpflegt?
Die Mahlzeiten sind auf Ihre Behandlung abgestimmt und werden selbstverständlich nach den für ein Krankenhaus erforderlichen ärztlichen und ernährungswissenschaftlichen Grundsätzen zubereitet. Sie werden nach den gesundheitlichen Leitlinien der DGE zusammengestellt. Diese ernährungsphysiologisch ausgewogene Kost soll den Gesundungsprozess des Patienten fördern und/oder zur Reduzierung oder gar Einstellung von Medikamentengaben beitragen, aber auch Erkrankungen präventiv entgegenwirken. Gewährleistet wird dies zu festgesetzten Zeiten, in gleichbleibend hoher Qualität, unter Beachtung geltender Hygienevorschriften, in der entsprechenden individuellen, bedürfnisbezogenen Menge und unter Beachtung eines ständig wechselnden Speiseplanes.
Das Pflegepersonal Ihrer Station nimmt gerne Ihre Essenswünsche gerne entgegen. Fragen Sie auch nach dem Wochenspeiseplan.
Eine Versorgung der Patienten und der Angestellten des Krankenhauses unterliegt den Hygiene- und Umweltbestimmungen. Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für die Verordnung einer dem Krankheitsbild angemessenen Ernährung. Die Diätassistenten unterstützen ihn bei der Aufklärung der Patienten und Mitarbeiter.
Das Pflegepersonal berücksichtigt die Anordnungen des Arztes bei der korrekten Ermittlung und Übermittlung der Patientenwünsche an die Küche. Sowohl die Produktion von als auch die Versorgung mit Nahrungsmitteln steht unter der ständigen Kontrolle der Küchenmeister bzw. seiner Stellvertreter.
Was muss ich bei der Entlassung beachten?
Ihre Entlassung findet in der Regel nach dem Frühstück statt. Bitte beachten Sie, dass Sie aus organisatorischen Gründen bis ca. 10 Uhr das Zimmer verlassen und noch einen Besuch beim Hausarzt zur Verordnung der Medikation einplanen sollten. Bitte denken Sie auch daran, sich in unserer Patientenverwaltung im Foyer am Haupteingang abzumelden.
Dort bezahlen Sie auch die Eigenbeteiligung für Ihren Klinikaufenthalt. Gerne können Sie die Zahlung auch von zu Hause mit einer Überweisung veranlassen. Sie erhalten vom Stationsarzt den Entlassungsbrief für Ihren Hausarzt.
Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus oder in eine Rehabilitationsklinik findet die Entlassung nach Absprache mit dem Stationsarzt und der jeweiligen Klinik statt.
Entlassmanagement - Neuregelung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V
Damit bei unseren Patient*innen eine passgenaue und reibungslose Anschlussversorgung sichergestellt ist, setzen wir seit dem 01.10.2017 ein strukturiertes Entlassmanagement um. Damit sind unsere Patient*innen auch nach dem Krankenhausaufenthalt bestmöglich versorgt.
Einige Hinweise dazu:
- Damit Sie am Entlassmanagement teilnehmen können, ist eine schriftliche Aufklärung und Einwilligung bei der Aufnahme erforderlich.
- Bei Ihnen wird der individuelle Versorgungsbedarf ermittelt (Assessment/ Risikoeinschätzung), ein Entlassplan erstellt und von allen an der Behandlung beteiligten Mitarbeiter*innen während Ihres stationären Aufenthaltes geführt.
- Wir nehmen für Sie frühzeitig Kontakt mit weiterbehandelnden Ärzten und Leistungserbringern auf.
Am Entlasstag werden Ihnen ein Entlassbrief – mindestens ein vorläufiger Entlassbrief – sowie bei Bedarf ein Medikationsplan ausgehändigt und dem weiterbehandelnden Arzt zugeschickt.