Hospiz zum Hl. Franziskus e.V.

Glücklich ist der Mensch, der seinen Nächsten trägt in seiner ganzen Gebrechlichkeit, wie er sich wünscht, von jenen getragen zu werden in seiner eigenen Schwäche.

(Franz von Assisi)

Das Hospiz zum Hl. Franziskus bietet seine helfenden Dienste für unheilbar Kranke in der letzten Lebensphase an,

  • deren Heilbehandlung abgeschlossen ist
  • die alleinstehend sind
  • deren Familie mit der Pflege überfordert ist
  • deren Aufnahme in ein Pflegeheim ausgeschlossen ist,

durch Hilfen in der Wohnung und/oder durch Aufnahme ins Hospiz.

Der ambulante Palliative Care Dienst

pflegt und begleitet Terminalkranke, die ihre letzte Zeit zu Hause leben wollen. Schwestern und Pfleger des Palliative Care Dienstes erhalten vor ihrem Einsatz eine Zusatzausbildung, die sie besonders qualifizieren, ihre Aufgaben in den wohl schwierigsten Situationen am Ende des Lebens zu erfüllen.

Das Hospiz

bietet in 12 Einzelzimmern stationäre Aufnahme, wo ambulante Behandlung nicht durchführbar ist oder das häusliche Umfeld dies nicht zulässt. Im Hospiz wird durch die persönliche und räumliche Atmosphäre ein Umfeld geschaffen, welches dem Leben in der Großfamilie möglichst nahe kommen soll. Er soll, soweit irgend möglich, den Tagesablauf selbst bestimmen, Angehörige und Freunde um sich haben, die zusammen mit ausgebildeten Pflegekräften die erforderliche Geborgenheit und Sicherheit vermitteln. Die ärztliche Betreuung erfolgt, soweit es gewünscht ist, durch den Hausarzt oder durch die Schmerzklinik des in unmittelbarer Nähe gelegenen Elisabeth Krankenhauses. Qualifizierte Pflege und eine optimale Schmerztherapie erleichtern die schwierige Lage der Bewohner in der letzten Phase des Lebens.

Die Aufnahme

ist unabhängig von der Konfession oder Religion des Hilfesuchenden. Entsprechend der katholischen Grundausrichtung des Hospizes wird Seelsorge, falls sie nicht von der Heimatgemeinde wahrgenommen wird, angeboten, aber nicht aufgedrängt.

Die Finanzierung

Bei der Finanzierung der stationären palliativen Versorgung ziehen seit 01.05.99 auch die Pflegekassen mit. Nach schwierigen Verhandlungen mit den Krankenkassen / Pflegekassen und dem Landschaftsverband als Träger der überörtlichen Sozialhilfe, ist der Abschluß eines Versorgungsvertrages auf der Basis einer bundesweiten Rahmenvereinbarung zustandegekommen. Dabei wurde ein sogenannter tagesbezogener Bedarfssatz vereinbart, der die Kosten der Unterbringung der palliativen Pflege und psychosozialen Begleitung im Hospiz zum hl. Franziskus darstellt.

Wir haben dabei als Träger 10 % der Gesamtkosten selbst zu tragen, eine harte Bedingung, die als politischer Preis für eine Verankerung im Sozialversicherungsrecht im Jahre 1997 zu zahlen war. Diese 10 % sind aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen zu refinanzieren. Somit teilen sich fünf Kostenträger den Tagespflegesatz: Krankenkassen, Pflegekassen je nach Pflegestufe, der Patient durch einen Eigenanteil je nach Pflegestufe, das Hospiz und bei Sozialhilfeberechtigten das Sozialamt.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Hospiz ist die medizinische Feststellung einer unheilbaren Erkrankung mit einer begrenzten Lebenserwartung von wenigen Wochen.

Die Sicherstellung der Finanzierung durch das BSHG macht deutlich, dass durch eine beständige Überzeugungsarbeit auf allen politischen Ebenen und durch die hervorragenden Ergebnisse der Hospizarbeit in Deutschland sich ein deutlicher Bewusstseinswandel bei den politischen Entscheidungsträgern vollzogen hat.

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