ICD-Implantation
(Implantierbarer Cardioverter Defibrillator)
Sehr geehrter Patient,
Bei Ihnen wurde ein sogenannter ICD-Schrittmacher mit modernster Technologie implantiert, der in der Lage ist, eigenständig lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen zu erkennen und zu beseitigen. Hierzu findet durch den Schrittmacher eine ununterbrochene Überwachung Ihres Herzrhythmus statt. Werden von dem Schrittmacher lebensbedrohliche Herzrythmusstörungen entdeckt, werden diese automatisch sofort beseitigt. Dies geschieht entweder durch Abgabe mehrerer Impulse mit niedriger Energie oder durch eine sogenannte Schockabgabe über die eingebauten Sonden mit relativ hoher Energie. Letzteres wird wie ein Schlag vor die Brust empfunden.
Um Sie über technische Einzelheiten und besondere Verhaltensmaßnahmen als Träger eines Herzschrittmachers zu informieren, haben wir Ihnen eine ausführliche Broschüre ausgehändigt. Wir bitten Sie, diese sorgfältig zu lesen und die darin empfohlenen Verhaltensmaßnahmen einzuhalten. Ihr direktes familiäres Umfeld sollte ebenfalls entsprechend informiert sein.
Ergänzend möchten wir Sie noch auf einige wichtige Punkte hinweisen:
- In seltenen Fällen kann es zu einer Einblutung in die Schrittmachertasche kommen oder zu einer Entzündung der Schrittmachertasche bzw. der Sonden. Dies äußert sich im Allgemeinen in einer schmerzhaften Schwellung der Schrittmachertasche und eventuellem Fieber. In diesen Fällen sollten Sie sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben.
- Den Ihnen ausgehändigten Schrittmacherausweis sollten Sie ständig bei sich tragen (am besten bei Ihren Ausweispapieren), damit im Notfall schnell Informationen über den Schrittmacher zur Verfügung stehen.
- Ihr Schrittmacherausweis enthält folgende wichtige Informationen:
- Schrittmacher- und Sondentyp sowie Seriennummern und Produktionsfirma (wichtig für Programmiergerät)
- Grund der ICD-Implantation
- Datum der ICD-Implantation
- technische Einzelheiten der ICD-Kontrollen
- Zeitpunkt der nächsten ICD-Kontrolle
- Die vorgegebenen Termine für die ICD-Kontrollen müssen eingehalten werden
- Unter anderem kann bei den Schrittmacherkontrollen festgestellt werden, ob noch genügend Batterieleistung zur uneingeschränkten Funktion zur Verfügung steht oder ein Austausch notwendig ist (Batterie reicht heutzutage bis zu 6 Jahre; je nach Beanspruchung).
- Da der ICD-Schrittmacher schwere Herzrythmusstörungen als EKG speichern kann, können diese bei den Kontrollen analysiert werden.
- Lesen Sie in der Broschüre bitte gründlich nach, welche technischen Geräte Sie als Schrittmacherträger meiden sollen!
- In folgenden Fällen ist eine umgehende Funktionsüberprüfung des Schrittmachers notwendig:
- bei Auftreten von Schwindel , Bewußtlosigkeit oder Schockauslösung
- bei Muskelzucken (evtl. Sondenfehllage?)
- bei Abgabe von Warntönen des ICD-Schrittmachers
- anhaltendem Herzrasen
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr kardiologisches Team am Elisabeth-Krankenhaus Recklinghausen